Stand 01.03.2007
I. Geltungsbereich
Unsere Leistungen einschließlich Beratungen und Nebenleistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der
nachstehenden Bedingungen. Abweichenden Bedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen,
sie sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir die Lieferung ohne gesonderten Vorbehalt ausführen.
II. Angebote und Leistungen
1. Alle Angebote und Vereinbarungen einschließlich Nebenabreden sind freibleibend und unverbindlich bis zu
unserer schriftlichen Bestätigung.
Unsere Leistungen sind ausschließlich Anfertigungen im Auftrag des Kunden bzw. Auftraggebers
2. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Aus der Verzögerung von Teillieferungen kann der Auftraggeber
keine Rechte bzgl.. der übrigen Teillieferungen oder der Gesamtlieferung herleiten.
3. Der Kunde ist an seine Bestellung 14 Tage gebunden. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn wir die
Annahme innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigen oder die Lieferung abgeschlossen ist.
4. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums und
Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Ihre Weitergabe an Dritte bedarf
unserer ausdrücklichen Zustimmung.
III. Preise
1. Soweit nicht ausdrücklich von uns anders bestätigt, verstehen sich alle Preise unfrei ab Werk
zuzüglich Verpackung Mehrwertsteuer und Transportkosten.
2. Liegt der Liefertermin später als zwei Monate nach Vertragsabschluß, so ist eine Preiserhöhung statthaft,
wenn sie auf Umständen beruht, die erst nach Vertragsabschluß eingetreten sind.
IV. Zahlungen
1. Die Preise für unsere gelieferten Produkte oder Leistungen sind binnen 8 Tagen ohne Abzug
zur Zahlung fällig, bei Barzahlung bei Lieferung sind 2 % Skonto abzüglich.
2. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz zu berechnen.
Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt uns vorbehalten.
3. Vorauskasse erheben wir bei Aufträgen ab 2.000,00 € Auftragssumme in Höhe von 60 % des
Auftragswertes. Die Vorauskasse wird sofort nach Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung fällig.
4. Bei Zahlungsverzug, bei Zahlungseinstellung und Einleitung eines der Schuldenregulierung dienen Verfahrens sowie
bei Vorliegen von Umständen, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern
geeignet sind, werden unsere Forderungen - auch im Falle der Stundung - sofort fällig.
V. Lieferzeit und Lieferungshindernisse
1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus,
außerdem den rechtzeitigen Eingang aller vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen, Zeichnungen
und Genehmigungen. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Mangels dieser
Voraussetzung gilt die Lieferzeit als entsprechend verlängert.
2. Vorzeitige Lieferungen und Teillieferungen sind zulässig.
3. Im Falle höherer Gewalt oder anderer, von uns nicht zu vertretender Ereignisse verlängert sich
die Lieferfrist um die Dauer der Störung.
4. Falls wir in Lieferverzug geraten, ist der Auftraggeber berechtigt, uns eine angemessene Nachfrist mit
Ablehnungsandrohung von mindestens zwei Wochen zu setzen. Nach deren erfolglosem Ablauf
kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatz wegen Nichterfüllung steht dem
Auftraggeber nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Im übrigen ist
die Schadenersatzhaftung auf 50% des Lieferwertes begrenzt.
VI. Gewährleistung
1. Die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, daß dieser seinen nach §§ 477, 478 BGB
geschuldeten Untersuchungs- und. Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel des Liefergegenstandes vorliegt oder eine zugesicherte
Eigenschaft fehlt, sind wir nach unsere Wahl zur kostenfreien Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung
berechtigt und verpflicht
3. Ist eine Mangelbehebung oder Ersatzlieferung nicht möglich, so ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt,
Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises ( Minderung )
zu verlangen.
4. Soweit sich nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Auftraggebers - gleich aus welchen
Rechtsgründen - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, welche nicht am Liefergegenstand
selbst entstanden sind, insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden
des Auftraggebers.
VII. Gesamthaftung
1. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in diesen Bedingungen vorgesehen ist ohne Rücksicht
auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Ansprüche
nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Fälle des Unvermögens oder der Unmöglichkeit.
2. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung
unserer Angestellten.
VIII. Eigentumsvorbehaltsrechte
1. Alle Lieferungen erfolgen bis zur vollständigen Bezahlung unter besonderem Eigentumsvorbehalt.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bis zur vollständigen Bezahlung, den Liefergegenstand
pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Elementarschäden und Verlust ausreichend zu
versichern.
3. Der Auftraggeber ist berechtigt den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen,
er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura - Endbetrages incl. Mwst.
unserer Forderung ab.
4. Umbau oder technische Veränderungen durch den Auftraggeber dürfen erst nach vollständiger Bezahlung
erfolgen.
5. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Auftraggeber unverzüglich zu
benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte wahrnehmen können.
Die kosten etwaiger Interventionen trägt der Auftraggeber.
6. Kommt der Auftraggeber nach erfolgter Lieferung durch unsere Firma in Zahlungsverzug, ist dieser verpflichtet
innerhalb der Zahlungsfrist mit uns in Kontakt zu treten und den Zahlungsverzug mit Begründung anzuzeigen.
7. Verletzt der Auftraggeber seine Vertragspflicht nach Absatz 6 und erfolgt nach Mahnung durch unsere Firma
keine vollständige Zahlung, wird dieser Zahlungsverzug als Unwilligkeit gewertet.
In diesem Falle sind wir als Lieferant berechtigt die gelieferte Ware im Zuge des Eigentumsvorbehaltes,
ohne vorherige Ankündigung zurück zu holen und ggf. weiter zu verkaufen.
8. Alle im Zusammenhang mit der Rückholung der gelieferten Ware entstehenden Kosten, gehen zu Lasten
des Auftraggebers.
IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz in 99734 Nordhausen.
2. Erfüllungsort für alle sich aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Verbindlichkeiten ist
ist der Geschäftssitz 99734 Nordhausen bei Selbstabholung oder ein vom Auftraggeber
im Auftragschreiben schriftlich vorgegebener Erfüllungsort.
3. Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich Deutsches Recht.
X. Teilunwirksamkeit
Sollte ein oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
hiervon unberührt. Es gilt dann eine Ersatzklausel , die der unwirksamen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich an
nächsten kommt.